(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr, die eine legale Internetseite betreiben und Domain-Inhaber sind.
(2) Folgende Inhalte darf die Internetseite nicht kommunizieren, noch aktiv auf diese verlinken:
Pornographie
Radikalismus/Extremismus
Gewalt oder Gewaltverherrlichung in jeglicher Form (auch sexuell, gegenüber Menschen und auch Tieren)
Drogen oder Drogenverharmlosung
(3) Die Webseite muss so gestaltet sein, dass eine Verwechselung mit der Webseite www.globetrotter.de nicht möglich ist, noch darf der Eindruck einer über dieses Partnerprogramm hinausgehenden Verbindung zwischen dem Partner und Globetrotter Ausrüstung entstehen.
(4) Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch Globetrotter Ausrüstung nach eigenem Ermessen. Eine Bewerbung kann ohne Begründung abgelehnt werden.
(1) Globetrotter Ausrüstung stellt seinem Partner eine Auswahl an Webbannern zur Verfügung, der von seiner Startseite eine deutlich erkennbare Verlinkung zur Website von Globetrotter Ausrüstung herstellt.
(2) Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Eine eigenmächtige Umgestaltung der Werbebanner ist ausdrücklich untersagt.
(3) Es muss ein aktives Klicken der Nutzer der Partnerseite erfolgen, Forced Clicks sind nicht erlaubt.
(4) Der Partner ist verpflichtet, die Verlinkung der Produktdaten täglich zu aktualisieren.
(1) Search Engine Marketing (Suchmaschinenmarketing) und die Teilnahme an Adware Netzwerken sind untersagt. Dem Partner ist es verboten, Werbeflächen in Suchmaschinen oder bezahlte Anzeigenschaltungen zu buchen, z. B. bei Google AdWords oder Sponsored Links, die im Zusammenhang mit Globetrotter Ausrüstung und dem Sortiment des Unternehmens stehen. Add-Ons, iFrames, Layer, Postview-Tracking, Pop-Ups und -Unders sowie direkte Weiterleitung sind ebenfalls unzulässig.
(2) Keyword-Advertisement und -Targeting sind nur nach vorheriger Absprache mit Globetrotter Ausrüstung möglich.
(3) Gutscheine, die in Kunden-Newslettern oder Print- und Onlineanzeigen erscheinen, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Globetrotter Ausrüstung nicht beworben werden.
(4) Anzeigenschaltung betreibt Globetrotter Ausrüstung selbst. Andere Keywords zu buchen und weiteren Partnerprogrammen teilzunehmen, steht dem Partner frei.
(5) Tell a friend ist unzulässig (!) Eine Verwendung des Partnerprogramms in einem E-Mail-Marketinginstrument ist generell nicht erlaubt, evtl. jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen. Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen und unterliegt in jedem Falle den gesetzlichen Bestimmungen, als auch dem Wettbewerbs- und dem Verbraucherrecht. Dazu gehört unter anderem auch das Double-Opt-In Verfahren, ein Impressum und die Abmeldemöglichkeit. Als Absender muss der Partner augenscheinbar ersichtlich sein, nicht Globetrotter Ausrüstung.
(6) Der Partner darf keine eigenen Werbemaßnahmen im Namen von Globetrotter Ausrüstung durchführen.
(1) Ein Nutzer, der über einen Partner zur Website von Globetrotter Ausrüstung gelangt, bleibt durch Cookies 30 Tage lang dem jeweiligen Partner zugeordnet. Bei jedem Besuch durch User wird die Frist von 30 Tagen neu gestartet.
(2) Sollte der Nutzer einer Partnerseite über einen anderen Partner vermittelt werden, gilt das Last-Cookie-Wins-Modell, d.h. die 30 Tage Frist verfällt und der neue, zuletzt vermittelnde Partner bekommt die Provision zugerechnet.
(1) Globetrotter Ausrüstung zahlt dem Partner nach dem „Click per Sale“-Verfahren eine Provision in Höhe von 5 % auf den “tatsächlich generierten Nettoumsatz”.
(2) “Tatsächlich generierter Nettoumsatz” sind Einnahmen, die Globetrotter Ausrüstung während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Globetrotter Ausrüstung tatsächlich fakturierte Nettoverkaufspreis des Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden, an Kunden zurückerstattete Beträge durch Reklamation oder Gutscheine sind nicht Teil des “tatsächlich generierten Nettoumsatzes”. Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise, wie Versand-, Bearbeitungs- und Geschenkverpackungskosten, sind ebenfalls nicht Teil des “tatsächlich generierten Nettoumsatzes”.
(1) Ausgezahlt wird nur an Partner mit gültiger Bankverbindung.
(2) Eine Auszahlung erfolgt monatlich ab einem Mindestbetrag von 0 Euro.
(3) Auszahlungen erfolgen nur automatisch, sofern die dafür notwendigen Daten zur Bankverbindung (IBAN) hinterlegt sind und eine Information, ob Gutschriften mit oder ohne Umsatzsteuer gewünscht sind. Wenn nach Erreichen eines Provisionsanspruchs in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Bankverbindung hinterlegt wurde, verfällt der Anspruch auf die Provision.
(4) Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslands-Überweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet.
(5) Globetrotter Ausrüstung behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne Frist von Seiten des Partners gekündigt werden, indem er die Werbebanner (Verlinkung) entfernt. Hierüber hat der Partner Globetrotter schriftlich zu informieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt, insbesondere bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Partners auf Auszahlung der bis dahin erworbenen Provision. In diesem Fall hat der Partner, die Werbemittel von seiner Website unverzüglich zu entfernen.